legacydigital.marketing
top of page

Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag?

  • Autorenbild: Julia
    Julia
  • 15. Mai
  • 3 Min. Lesezeit

Warum Sie nicht entweder – sondern beides brauchen.



Was glauben Sie: Reicht eine Unterschrift, um im Ernstfall alles geregelt zu haben?


Die meisten Menschen glauben genau das. Sie schreiben entweder eine Patientenverfügung – oder sie machen einen Vorsorgeauftrag. Und dann atmen sie auf, weil sie glauben, jetzt sei alles erledigt.

Leider falsch gedacht. Denn das eine regelt was mit Ihnen passieren soll – das andere regelt wer sich um ihre Sachen sich darum kümmert.


Und wenn eines fehlt, entsteht genau das, was Sie unbedingt vermeiden wollten: Unsicherheit bei Ihrer eigenen Absicherung.



Patientenverfügung: Was soll medizinisch mit mir passieren?


Die Patientenverfügung ist Ihr medizinischer Kompass. Sie legen darin fest:

  • Welche Behandlungen Sie wünschen – oder ausdrücklich ablehnen

  • Ob Sie künstlich ernährt werden möchten zum Beispiel

  • Ob eine Reanimation erfolgen soll

  • Ob Sie im Endstadium einer Krankheit noch künstlich beatmet werden wollen


Sie dürfen (und sollten) auch eine Vertretungsberechtigte Person benennen, die Ihre medizinischen Interessen vertritt. Wichtig: Das muss eine natürliche Person sein. Also keine Institution, keine Firma, kein Hausarztteam.


Diese Verfügung gilt, sobald Sie Ihren Willen nicht mehr äussern können – zum Beispiel durch einen Unfall, einen Hirnschlag oder Demenz. Und ja: das kann auch junge, fitte Menschen treffen.

Aber Achtung: Die Patientenverfügung regelt ausschliesslich medizinische Belange. Sie sagt nichts darüber, wer Ihre Rechnungen bezahlt. Wer Ihren Mietvertrag kündigen darf. Wer Entscheidungen im Alltag für Sie trifft.

Dafür gibt es den Vorsorgeauftrag.




Vorsorgeauftrag: Wer kümmert sich um alles andere?


Der Vorsorgeauftrag ist Ihre persönliche Stellvertretung auf Abruf. Darin bestimmen Sie, wer für Sie handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Und zwar in diesen Bereichen:

  • Finanzielles: Bankgeschäfte, Rechnungen, Vermögen

  • Rechtliches: Verträge, Behördenkontakte, Wohnungswechsel

  • Persönliches: Alltagsorganisation, Pflege, Betreuung


Wichtig: Der Vorsorgeauftrag ist nicht einfach ein Formular zum Ankreuzen. Kein Word-Dokument. Kein PDF. Kein Copy-Paste. Er muss entweder vollständig von Hand geschrieben sein – oder notariell beurkundet. Und er tritt erst dann in Kraft, wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ihre Urteilsunfähigkeit festgestellt und die beauftragte Person für geeignet erklärt hat.



Der eine sagt, was mit Ihnen passieren soll. Der andere sorgt sich, um Ihre administrativen Angelegenheiten.


Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Nur das Zusammenspiel von Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag sorgt für echte Sicherheit.

  • Die Patientenverfügung sagt, was medizinisch zu tun – oder zu lassen – ist.

  • Der Vorsorgeauftrag sorgt dafür, dass jemand da ist und sich um alles andere kümmert.


Da es im Ernstfall einiges zu tun gibt, empfiehlt es sich unterschiedliche vertretungsberechtigten Personen einzusetzen, jemanden der sich ums medizinische kümmert und jemand um das Administrative.



Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Vorsorgeauftrag, aber keine Patientenverfügung. Ihre Beauftragte Person weiss, dass Sie nicht ewig dahinvegetieren wollten – aber sie hat keine schriftliche Grundlage.

Ergebnis: schwierige Verhandlungsbasis, belastende Entscheidungen, Schuldgefühle, juristische Risiken.


Wer beide Dokumente hat, lässt keine Lücke offen


Das Ziel ist klar: Sie wollen, dass Ihr Wille zählt – und umgesetzt wird.

Dafür brauchen Sie:

✔ Eine Patientenverfügung, die beschreibt, was medizinisch geschehen soll

✔ Einen Vorsorgeauftrag, der festlegt, wer ihre administrativen Arbeiten erledigt

✔ Zwei Personen Ihres Vertrauens, die beides kennen – und ernst nehmen


Nur so entsteht das, was Sie eigentlich wollen: Klarheit. Sicherheit. Und Kontrolle über das eigene Leben – selbst im Ausnahmezustand.


Fazit: Wer „entweder oder“ sagt, riskiert ein gefährliches „zu wenig“


Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag sind keine Alternativen. Sie sind zwei Seiten derselben Absicherung. Die Patientenverfügung schützt Ihre medizinischen Werte. Der Vorsorgeauftrag sichert der Rest Ihrer Lebensbereiche.


Deshalb: Tun Sie es nicht halb. Tun Sie es richtig.

Wenn Sie Fragen haben – oder unsicher sind, wie beides sinnvoll zusammenwirkt – dann lassen Sie uns reden.

Ich helfe Ihnen, Ihre Patientenverfügung so aufzusetzen, dass sie sich nicht widersprechen, sondern ergänzen.


Buchen Sie jetzt ein Gespräch – bevor jemand anders für Sie entscheiden muss.



Übersicht im Vergleich

Dokument

Zweck/Bereich

Wer wird bestimmt?

Formvorschrift

Wann gültig?

Patientenverfügung

Medizinische Behandlung

Natürliche Person

Schriftlich, datiert, unterschrieben

Bei Urteilsunfähigkeit

Vorsorgeauftrag

Rechtlich, finanziell, persönlich (kann bestimmen wer medizinisch entscheiden soll)

Natürliche oder juristische Person

Handschriftlich oder notariell beurkundet

Bei Urteilsunfähigkeit, nach Prüfung durch KESB


Quelle: krebsliga, proinfirmis, Konsumentenschutz, kess.dij.be, heausermann, srk-luzern, flexion.doccheck, redcross, aha, bag.admin, notar-benz, tooyou

bottom of page