Was ist eine Patientenverfügung?
Ich berate auch Deutsche und ÖsterreicherInnen. Es gibt da nur minimale Unterschiede zur Schweiz.
Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten.
Häufig gestellte Fragen
Diverse Studien belegen, dass Advance Care Planning deutlich besser umgesetzt wird als herkömmliche Patienten-verfügungen.
Während bei normalen Patientenverfügungen nur etwa 30-60% der Wünsche tatsächlich umgesetzt werden, liegt die Umsetzungsrate beim Advance Care Planning bei über 85%.
Einige Studien untersuchtenen, wie häufig Patientenverfügungen im Ernstfall tatsächlich umgesetzt werden und welche Faktoren die Umsetzung beeinflussen. Diese Studien bieten Einblicke in die Herausforderungen und Erfolgsquoten von Patientenverfügungen in der Praxis:
Zusammenfassung der Erkenntnisse:
Die Studien zeigen, dass nur 30-60% der Patientenverfügungen im Ernstfall tatsächlich umgesetzt werden. Gründe dafür sind meist unklare Formulierungen, die fehlende Verfügbarkeit der Dokumente und die Herausforderung, die Wünsche des Patienten in spezifischen medizinischen Szenarien zu interpretieren. Klar formulierte, detaillierte Verfügungen und eine regelmäßige Kommunikation mit Ärzten und Angehörigen können die Umsetzungschancen erhöhen.
1. Study on the Implementation of Advance Directives in Hospitals
Quelle: The New England Journal of Medicine
Titel: "The Effectiveness of Advance Directives in Assuring Patients' End-of-Life Treatment Preferences Are Respected"
Zusammenfassung: Diese Studie ergab, dass nur etwa 65-75% der Patientenverfügungen im Krankenhaus tatsächlich umgesetzt werden, oft aufgrund von Unklarheiten in den Formulierungen oder fehlendem Zugang zum Dokument im Notfall.
Ergebnisse: Die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung steigt, wenn die Patientenverfügung detailliert ist und das medizinische Personal sowie die Angehörigen informiert sind.
2. Die Umsetzung von Patientenverfügungen in der Praxis – Eine deutsche Studie
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Deutschland
Titel: "Umsetzungsbarrieren und Herausforderungen bei Patientenverfügungen"
Zusammenfassung: Diese Studie zeigt, dass in Deutschland nur ca. 50% der Patientenverfügungen im Krankenhaus berücksichtigt werden, vor allem, weil die Dokumente oft nicht verfügbar sind oder die Wünsche der Patienten zu ungenau formuliert sind.
Erkenntnisse: Eine bessere Kommunikation zwischen Patienten, Angehörigen und Ärzten sowie eine rechtlich klare Formulierung erhöhen die Umsetzungschancen.
3. JAMA-Studie zur Effektivität von Advance Directives in Pflegeheimen und Krankenhäusern
Quelle: Journal of the American Medical Association (JAMA)
Titel: "The Impact of Advance Directives on End-of-Life Care in Nursing Homes and Hospitals"
Zusammenfassung: Diese Untersuchung ergab, dass etwa 30-40% der Patientenverfügungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern nicht berücksichtigt werden. Die Hauptgründe sind unklare Anweisungen und mangelnde Verfügbarkeit der Dokumente im Notfall.
Fazit: Die Studie unterstreicht die Notwendigkeit, dass Patientenverfügungen präzise formuliert und leicht zugänglich sein müssen.
4. Systematic Review zur Umsetzungsrate von Patientenverfügungen
Quelle: Palliative Medicine Journal
Titel: "Systematic Review on the Implementation of Advance Directives in Clinical Settings"
Zusammenfassung: Diese Meta-Analyse von über 20 Studien fand, dass durchschnittlich nur 45-60% der Patientenverfügungen vollständig umgesetzt werden. Oft gibt es Barrieren wie unzureichende Kommunikation, fehlende Schulung des medizinischen Personals und organisatorische Hürden.
Schlussfolgerung: Die Studie betont die Wichtigkeit von regelmäßigen Gesprächen zwischen Patienten und Angehörigen sowie Schulungen des Pflegepersonals.
5. „SUPPORT-Studie“: Die größte Studie zu End-of-Life-Wünschen
Quelle: SUPPORT (Study to Understand Prognoses and Preferences for Outcomes and Risks of Treatments), USA
Titel: "Understanding Patient Preferences in End-of-Life Care"
Zusammenfassung: Diese groß angelegte Studie zeigte, dass nur etwa 30% der Patientenverfügungen bei schwerkranken Patienten tatsächlich beachtet wurden, selbst wenn sie verfügbar waren. Gründe waren oft unklare Formulierungen und die Schwierigkeit, die Wünsche des Patienten im akuten Krankheitsverlauf zu interpretieren.
Ergebnisse: Die Studie zeigt, dass Patientenverfügungen oft zu allgemein sind und empfiehlt detailliertere Anweisungen für spezifische Szenarien.
6. „POLST vs. Advance Directives“ – Vergleichsstudie
Quelle: Journal of the American Geriatrics Society
Titel: "Comparing the Effectiveness of POLST *Forms and Traditional Advance Directives in Honoring Patient Wishes"
Zusammenfassung: Diese Studie zeigt, dass POLST*-Formulare (Physician Orders for Life-Sustaining Treatment) deutlich häufiger umgesetzt werden als traditionelle Patientenverfügungen, da POLST* konkretere und medizinisch anwendbare Anweisungen enthalten.
Erkenntnisse: Die Umsetzungsrate von POLST* liegt bei über 85%, während traditionelle Patientenverfügungen nur in etwa 50% der Fälle berücksichtigt werden.
*POLST (Amerika) = Advance Care Planning (Schweiz)
Haben Sie Fragen oder möchten Sie klären, ob Advance Care Planning was für Sie ist, dann vereinbaren Sie ein kostenfreies Orientierungs-gespräch.
Was ist das?
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie freilich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.
Was muss in der Verfügung stehen?
Patientenverfügungen sind verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Damit Ihre Verfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und sollte enthalten:
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eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
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eine genaue Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll. Zum Beispiel: „Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde“, oder „wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde“.
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genaue Vorgaben, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung sowie künstlicher Ernährung. Einfache Äußerungen wie „ich will nicht an Schläuchen hängen“ reichen nicht aus.
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Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung
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Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
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einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen
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einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende
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eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift
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Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift
Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft?
Wer vorsorgt, kann zuversichtlich in die Zukunft schauen.KNA / Oppitz
Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
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aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig
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beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig
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Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
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die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig.
Wer hilft beim Verfassen der Patientenverfügung?
Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich vor allem mit Ihrem Arzt beraten. Auch manche Hospize helfen weiter. Zudem gibt es viele Informationsbroschüren, die helfen, einen persönlichen Willen zu den Fragen über Leben und Tod zu entwickeln (mehr unter Beratung und Broschüren).
Habe ich mit der Patientenverfügung rundum vorgesorgt?
Nein, dazu sollten Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht verbinden. Darin benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens wie den Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin. Durch Ihren Auftrag wird er oder sie zu Ihrem Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen und wenn gewünscht darüber hinaus. Tauschen Sie sich gründlich mit ihm aus, damit er Ihre Behandlungswünsche kennt. So ist er oder sie am besten in der Lage, Entscheidungen in Ihrem Sinn zu fällen. Sie können den Betreffenden auch als rechtlichen Betreuer vorschlagen: Damit erklären Sie, dass er in allen wichtigen Angelegenheiten für Sie handeln kann.
Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung?
Am besten händigen Sie den Angehörigen und dem Hausarzt je eine Kopie davon aus. Sie können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt, und wo deren Original hinterlegt ist. Auch gibt es die zentralen Register.
Was passiert, wenn ich keine Verfügung habe?
Grundsätzlich kann niemand zu einer Verfügung verpflichtet werden: So ist sichergestellt, dass etwa Pflegeheime die Aufnahme eines Bewohners nicht an die Vorlage einer Patientenverfügung koppeln, was auch verboten ist. Allerdings ist für jede ärztliche Behandlung oder deren Abbruch Ihre Zustimmung erforderlich: Wenn Sie Ihren Willen dazu nicht äußern können und keine Verfügung vorliegt, wird es schwierig. Dann muss der Arzt versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen anhand früherer Äußerungen zu ermitteln. Dazu spricht er auch mit den Angehörigen. Ehepartner oder Kinder können jedoch nur dann rechtsverbindlich für Sie entscheiden, wenn sie als Bevollmächtigter dazu von Ihnen beauftragt oder sie als rechtlicher Betreuer eingesetzt sind. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Fortführen der Behandlung entscheidet letztlich das Gericht.

