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Die 8 Schritte zur Patientenverfügung -

  • Autorenbild: Julia
    Julia
  • 15. Mai
  • 5 Min. Lesezeit

damit im Ernstfall nichts dem Zufall überlassen bleibt



Sie haben noch keine Patientenverfügung? Dann hoffen Sie gerade auf Glück.


Und ganz ehrlich: Wer sich im Ernstfall auf „Glück“ verlässt, hat keine Ahnung, wie schnell es ernst werden kann.

Ein Unfall, eine Krankheit, eine Narkose, aus der man nicht mehr aufwacht – und plötzlich entscheiden andere über Sie. Nur: Wer genau? Und nach welchem Massstab?


Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihr Wille zählt – auch wenn Sie ihn nicht mehr äussern können, brauchen Sie genau eines: Eine saubere, gültige, glasklare Patientenverfügung. Kein Lückenfüller aus dem Internet. Kein "Ich hab mal was unterschrieben“. Sondern ein Dokument, das Bestand hat. Für Ärzte. Für Ihre Familie. Für Ihre Würde.




Hier ist Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung.


1. Voraussetzung: Sind Sie überhaupt „berechtigt“?


Eine Patientenverfügung ist kein Vertrag – sie ist ein Akt der Selbstbestimmung. Und für den gilt in der Schweiz: Sie müssen volljährig und urteilsfähig sein. Das bedeutet: Sie verstehen, was Sie da entscheiden – und dass es Konsequenzen hat.


Und: Sie müssen freiwillig handeln. Wer unter Druck etwas unterschreibt – etwa weil die Kinder drängeln – riskiert, dass das Dokument im Ernstfall keinen Bestand hat.

Also, erster Schritt: Lesen Sie das hier nicht, weil Sie „müssen“. Tun Sie’s, weil Sie Sicherheit wollen.



2. Lassen Sie sich beraten – bevor Sie etwas entscheiden


Natürlich könnten Sie sich jetzt ein Muster aus dem Internet laden, „keine lebenserhaltenden Massnahmen“ ankreuzen und fertig.


Nur – wissen Sie wirklich, was das bedeutet?

  • Bedeutet das: keine künstliche Beatmung? Bedeutet das: keine Wiederbelebung?

  • Bedeutet das: kein Tropf? Keine Schmerzmittel? Kein Versuch?


Und in genau welcher Situation würden Sie das aber noch wollen und ab wann nicht mehr. Da gilt es einiges zu differenzieren.

Eine Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn sie eindeutig ist. Und eindeutig wird sie nur, wenn Sie sich vorher richtig informieren. Am besten mit Ihrem Hausarzt (obwohl der meist nicht so viel Zeit hat) oder in einem Gespräch mit einem spezialisierten Berater – jemandem, der Ihnen erklärt, was hinter den Fachbegriffen steckt. Und der mit Ihnen herausarbeitet, was Sie wirklich wollen.



3. Schreiben Sie auf, was zählt – konkret und ehrlich


Jetzt wird’s ernst. Und ganz ehrlich: Jetzt wird’s auch etwas unbequem.

Denn jetzt geht es um die Frage: Was soll mit mir passieren, wenn es kein Zurück mehr gibt?


Formulieren Sie klar:

  • In welchen Situationen soll Ihre Verfügung gelten? (z. B. Im Notfall bei plötzlicher Urteilsunfähigkeit, bei länger andauernder Urteilsunfähigkeit z.B. auf einer Intensivstation oder bei bleibender Urteilsunfähigkeit, sei es ein Wachkoma, Demenz, etc.)

  • Was wollen Sie ausdrücklich nicht? (z. B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Reanimation) und begründen Sie warum nicht.

  • Und was ist Ihnen wichtig? Ihre Werte, Ihre Überzeugungen, Ihr Verhältnis zu Leben und Sterben.


Vergessen Sie nicht: Je persönlicher Ihre Verfügung ist, desto besser können Ärzte und Angehörige sie im Ernstfall deuten. Ein Satz wie „Ich möchte in Würde sterben“ klingt schön – aber er ersetzt keine klare medizinische Anweisung, was meinen Sie genau mit dem?


Besonders hilfreich dabei sind die Fragen aus dem Konzept des Advance Care Planning (ACP). Diese Gespräche und Leitfragen helfen Ihnen, den eigenen Willen wirklich zu verstehen – nicht nur anzukreuzen, was man nicht will, sondern zu erkennen, was für Sie ein lebenswertes Leben bedeutet.




4. Halten Sie sich an die Form – sonst ist alles wertlos


Sie haben alles durchdacht, ausformuliert, abgewogen. Aber: Formfehler machen alles zunichte.


Das muss drinstehen:

  • Ihr voller Name

  • Ihre Adresse

  • Ihr Geburtsdatum

  • Das Datum der Ausstellung

  • Ihre Unterschrift – von Hand!


Ob Sie den Text am Computer schreiben, handschriftlich oder mit einer Vorlage: völlig egal. Hauptsache, Sie unterschreiben eigenhändig.

Und wenn das nicht geht? Dann kann ein Notar Ihr Handzeichen bestätigen. Nicht verpflichtend, aber hilfreich.



5. Bestimmen Sie jemanden, der für Sie spricht (optional – aber bitte tun Sie es trotzdem)


Stellen Sie sich vor, Ihre Verfügung wird medizinisch umgesetzt. Doch es gibt Rückfragen. Der Arzt muss entscheiden, ob Ihr Fall unter das Szenario fällt, das Sie beschrieben haben.

Jetzt brauchen Sie jemanden, der Ihren Willen kennt – und sich traut, ihn durchzusetzen.


Deshalb: Bestimmen Sie eine Vertrauensperson.Oder zwei. Geben Sie ihr eine Kopie Ihrer Verfügung und sprechen Sie mit ihr offen über Ihre Wünsche. So wird sie nicht überrascht, wenn der Moment kommt.



6. Und wo bewahren Sie das Ganze jetzt auf?


Die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn sie niemand findet.

  • Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf – z. B. in Ihrer Patientenakte beim Hausarzt, in dem Spital in das sie wahrscheinlich eingeliefert werden, in der Spitex-Dokumentation oder bei Ihrer Vertrauensperson. Schliessen sie ihre Patientenverfügung nicht in ihren Save. Einen auffälligen Ordner, z.B. rot, der mit "Patientenverfügung" angeschrieben ist im Büro

  • Tragen Sie einen Notfallausweis mit sich, auf dem steht, dass Sie eine Patientenverfügung haben – und wo sie liegt.

  • Tipp: Sie können den Ort auch auf Ihrer Versichertenkarte vermerken lassen oder in ihrem elektronischen Patientendossier.



7. Denken Sie alle zwei Jahre daran – oder wenn sich Ihr Leben verändert


Einmal gemacht – für immer gültig? Ja und doch wirft es Fragezeichen auf, wenn sie zu alt ist oder sich die Lebensumstände zu sehr verändert haben.

Das Leben verändert sich. Ihre Gesundheit. Ihre Einstellung. Ihre Familie. Und mit all dem: Ihre Entscheidungen.


Deshalb: Alle zwei Jahre kurz innehalten und prüfen. Passt das noch? Stimmt der Inhalt mit meinem jetzigen Willen überein?

Falls ja: super – einfach mit neuem Datum und Unterschrift versehen.

Falls nein: ändern und ersetzen.



8. Nutzen Sie Muster – aber lassen Sie sich nicht einlullen


Musterformulare können hilfreich sein – aber sie denken nicht für Sie mit.

Ein Kreuz an der falschen Stelle kann im Ernstfall über Behandlung oder Beenden entscheiden.

  • Nutzen Sie geprüfte Vorlagen – zum Beispiel von Dialog Ethik, FMH, Pro Senectute oder dem Roten Kreuz.

  • Vermeiden Sie Floskeln wie „keine lebenserhaltenden Massnahmen“ ohne konkrete Beschreibung.

  • Lassen Sie sich helfen, wenn Sie unsicher sind. Lieber wenige Stunde investieren – als im Ernstfall mit der Unsicherheit leben (oder sterben) müssen.

  • Advance Care Planning bringt Struktur in Ihre Überlegungen – und Tiefe in Ihre Verfügung. Denn am Ende geht es nicht nur um medizinische Massnahmen. Es geht um Haltung. Um Würde. Um Sie.



Fazit: Sicherheit gibt’s nicht auf Knopfdruck – aber in acht Schritten

Eine Patientenverfügung zu erstellen, ist kein Sprint. Es ist auch keine lästige Pflicht. Es ist ein Ausdruck von Verantwortung. Gegenüber sich selbst – und den Menschen, die einen lieben.


Und ja, es dauert vielleicht ein paar Stunden. Etwa so lange wie eine ambulante Darmspiegelung .


Also: Tun Sie sich und Ihrer Familie den Gefallen. Gehen Sie die acht Schritte. Und wenn Sie es richtig machen wollen – ohne Lücken, ohne Stolperfallen, mit jemandem, der weiss, worauf es ankommt:

Dann lassen Sie sich beraten. Persönlich. Verbindlich. Klar. Sie bestimmen. Sie entscheiden. Sie sichern sich ab.


Jetzt – bevor jemand anders es für Sie tun muss.


Wer seine Patientenverfügung richtig machen will, der macht sie nicht im Schnellverfahren. Der nimmt sich Zeit für die wirklich entscheidenden Fragen – nicht nur für Formulare.

Und genau hier setzt Advance Care Planning (ACP) an: strukturierte, tiefgehende Gespräche, die Ihnen helfen, Ihren eigenen Willen klar zu erkennen – und nicht einfach nur „irgendwas zu unterschreiben“.


Wenn Sie also mehr wollen als nur eine Vorlage zum Ausfüllen – wenn Sie wirklich verstehen wollen, was für Sie zählt – dann lade ich Sie zu einem persönlichen ACP-Gespräch ein.

  • Sie klären Ihre Werte.

  • Sie definieren Ihre Grenzen.

  • Sie gewinnen Sicherheit – für sich und Ihre Angehörigen.


Buchen Sie jetzt ein Gespräch. Damit Sie vorbereitet sind. Und nicht überrascht.



Zusammenfassung der wichtigsten formalen Anforderungen

Anforderung

Erforderlich?

Volljährigkeit

Ja

Einwilligungsfähigkeit

Ja

Schriftform

Ja

Unterschrift

Ja

Name, Anschrift, Geburtsdatum, Datum

Ja

Notarielle Beglaubigung

Nein (optional), nur wenn nicht mehr unterschrieben werden kann


Quelle: Bundesgesundheitsministerium, pflege, meinepatientenverfügung.de, Verbraucherzentrale, Sur, sanpura, redcross, beglaubigt, Keks, ch.ch, Sozialministerium, Mobiliar, pflegecoaching, regle-deinen-kram

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