Klartext schlägt Floskeln - besonders bei Demenz
- Julia
- 15. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Patientenverfügung bei Demenz: Was Sie regeln müssen, solange Sie es noch können.
Warten Sie zu lange, übernimmt der Zufall.

„Ich wünsche ein würdevolles Sterben.“„Keine lebenserhaltenden Massnahmen.“ „So natürlich wie möglich.“
Das klingt gut. Menschlich. Verstehbar. Aber für Ärzte ist es ein Minenfeld.
Was bedeutet das? Keine PEG-Sonde? Keine Antibiotika? Keine Flüssigkeit? Keine palliative Sedierung?
Wenn Sie möchten, dass Ihr Wille umgesetzt wird, dann müssen Sie sagen, was Sie wirklich meinen – klar, konkret, eindeutig.
Beispiele:
„Ich lehne künstliche Ernährung bei dauerhaftem Verlust der Kommunikationsfähigkeit ab.“
„Ich wünsche eine palliative Begleitung, wenn ich mich nicht mehr orientieren kann und keine Verbesserung mehr zu erwarten ist.“
„Ich wünsche ausdrücklich keine Wiederbelebung, wenn ich aufgrund meiner Demenz in einem fortgeschrittenen Stadium bin.“
Und wenn Sie spirituelle Begleitung wünschen – oder bestimmte Menschen, die an Ihrem Bett sitzen sollen, wenn es soweit ist – dann schreiben Sie das. Niemand kann es erraten.
Holen Sie sich Hilfe – von denen, die wissen, was kommt
Demenz ist kein Sprung – es ist ein schleichender Prozess. Aber mit ihm ändert sich alles: Ihre Selbstständigkeit, Ihre Bedürfnisse, Ihre Wahrnehmung.
Was Sie heute für „lebenswert“ halten, könnten Sie morgen völlig anders sehen. Deshalb ist eine fundierte Beratung kein Luxus – sie ist unverzichtbar.
Ich arbeite auf der Intensivstation. Ich bin ACP-Beraterin. Ich begleite Menschen in genau diesen Fragen. Und ich sage Ihnen: Wer seine Verfügung ohne medizinischen Hintergrund schreibt, lässt Lücken. Oft mit fatalen Folgen.
Es gibt spezialisierte Fachpersonen, die mit Ihnen – oder später mit Ihrer Vertretung – besprechen, was medizinisch möglich ist, was rechtlich zählt und was für Sie tragbar ist.
Demenz kennt keine Fairness – aber Vorbereitung schützt
Im fortgeschrittenen Stadium kann niemand mehr sicher sagen, was der „aktuelle Wille“ ist. Man erstellt Mutmassungen.
Ja, laut Ethikrichtlinien soll dem aktuellen Verhalten einer demenzkranken Person Rechnung getragen werden .Aber wenn das Verhalten nicht eindeutig ist? Wenn die betroffene Person lächelt, aber keine Schmerzen mehr äussern kann? Wenn sie Nahrung verweigert, aber nicht mehr erklären kann, warum?
Dann ist Ihre Patientenverfügung das Einzige, was Orientierung gibt. Nicht perfekt. Aber besser als jedes Deuten, jedes Vermuten, jedes Raten.
Formalia: simpel, aber entscheidend
Schriftlich verfassen – kein Diktat, kein Audio, kein Word-Dokument auf dem Desktop
Eigenhändig unterschreiben – keine elektronische Signatur
Ort, Datum, Unterschrift – ohne das: keine Gültigkeit
An einem zugänglichen Ort aufbewahren – und Ihre Vertrauenspersonen informieren
Und ganz ehrlich: Was nützt Ihnen eine perfekt formulierte Verfügung, wenn niemand sie findet?
Fazit: Die beste Zeit, Ihre Wünsche zu äussern, ist jetzt – später könnte es zu spät sein
Demenz nimmt Ihnen viel – aber nicht sofort. Am Anfang haben Sie Zeit. Zeit, zu formulieren, was Sie wollen. Zeit, sich beraten zu lassen. Zeit, Ihre Angehörigen einzubinden.
Nutzen Sie sie.
Eine durchdachte, klar formulierte Patientenverfügung ist kein Akt der Resignation –
sie ist ein Akt der Selbstachtung.
Und sie ist ein Geschenk an die, die Sie lieben. Denn sie müssen dann nicht entscheiden – sie müssen nur respektieren, was Sie selbst entschieden haben.
Ich helfe Ihnen dabei. Als ACP-Beraterin. Als Fachexpertin Intensivpflege.
Buchen Sie jetzt Ihr Gespräch. Denn solange Sie urteilsfähig sind, sind Sie handlungsfähig. Und damit in der Lage, Ihren Willen zu schützen – bevor er verloren geht.
Quelle: alzheimer-schweiz, deutsche-alzheimer, Wegweiser-demenz.de, alzheimer-bayern, nek-cne.admin, palliativebern, meinepatientenverfügung.de