legacydigital.marketing
top of page

Die 7 häufigsten Fehler bei Patientenverfügungen

  • Autorenbild: Julia
    Julia
  • 15. Mai
  • 4 Min. Lesezeit

und wie Sie sie garantiert vermeiden



„Ich hab da mal was ausgefüllt …“


So oder so ähnlich beginnen viele Sätze, wenn es um die Patientenverfügung geht. Ein Formular, ein paar Kreuze, Unterschrift drunter – fertig. Oder?

Falsch. Richtig falsch. Denn eine fehlerhafte oder unklare Patientenverfügung ist nicht besser als keine – sie ist unter Umständen sogar gefährlicher. Warum? Weil sie im Ernstfall Untertherapiert, Unsicherheit stiftet, Streit entfacht und das Gegenteil dessen bewirkt, was Sie wollten: Kontrolle.

Wenn Sie verhindern wollen, dass andere für Sie raten müssen – dann lesen Sie jetzt aufmerksam weiter. Hier kommen die 7 häufigsten Fehler, die ich als ACP-Beraterin und Intensivpflegekraft immer wieder sehe – und die Sie ganz leicht vermeiden können.



Fehler 1: Mustervorlage ausgedruckt – fertig.


Vordrucke und Ankreuzformulare sind praktisch. Keine Frage. Aber sie sind eben nicht persönlich. Und das ist das Problem.

Wer einfach ein allgemeines Formular ausfüllt, ohne eigene Wünsche zu ergänzen, signalisiert: „Ich hab’s gemacht.“ Aber im Ernstfall fragen sich Ärzte und Angehörige: „Was genau wollte sie oder er wirklich?“

Denn eine Vorlage weiss nicht, wie Sie über das Leben denken. Sie kennt Ihre Biografie nicht. Ihre Hoffnungen, Ihre Ängste, Ihre Haltung.


Mein Rat: Nutzen Sie Vorlagen nur als Gerüst – nie als Endprodukt. Gestalten Sie Ihre Verfügung so, dass Ihre Persönlichkeit darin lesbar ist. Beantworten Sie ausführlich die Fragen über Ihre Haltung zu ihrem Leben.




Fehler 2: „Keine lebensverlängernden Massnahmen“ – und jetzt?


Das klingt klar, oder? Ist es aber nicht.

„Keine lebensverlängernden Massnahmen“ ist juristisch und medizinisch ein schwarzes Loch. Jeder interpretiert es anders, ab welchem Zustand das gelten soll und welche Massnahmen noch okay sind oder nicht. Gilt das auch für Schmerzmittel? Für Flüssigkeitsgabe? Für Sauerstoff?

Oder „würdiges Sterben“. Klingt gut. Aber was heisst das konkret? Was ist für Sie würdevoll – und was nicht?


Mein Rat: Formulieren Sie konkret. Schreiben Sie, was Sie meinen, welche Bilder Sie innerlich sehen.Zum Beispiel: „Ich wünsche keine künstliche Beatmung bei dauerhaftem Bewusstseinsverlust oder bleibender Bettlägerigkeit.“ Oder: „Ich lehne Ernährung über eine PEG-Sonde im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung ab.“ Das ist greifbar. Und umsetzbar.



Fehler 3: Keine Beratung – nur Bauchgefühl


Viele Menschen füllen ihre Patientenverfügung allein aus. Ohne medizinisches Wissen. Ohne rechtliche Einordnung. Und hoffen dann, alles richtig gemacht zu haben.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ihre Meinung zählt. Aber sie sollte auf Information beruhen – nicht auf Vermutungen.

Ich arbeite auf der Intensivstation und bin zertifizierte ACP-Beraterin. Ich weiss, welche Massnahmen wann zur Anwendung kommen – und wie sie sich anfühlen, für Patient:innen und Angehörige. Ein Banker oder ein Anwalt? Kann viel – aber keine Patientenverfügung, die medizinisch trägt.


Mein Rat:Holen Sie sich Unterstützung. Von jemandem, der medizinisch geschult ist, der Erfahrung hat – und der Sie nicht einfach mit Formulierungen allein lässt.



Fehler 4: Niemand findet das Dokument, wenn es darauf ankommt


Sie haben alles sauber formuliert. Aber es liegt in der hintersten Schublade, ist im Save eingeschlossen, im Keller oder im Schreibtisch der Tochter, die gerade in den Ferien ist.

Wissen Ihre Angehörigen überhaupt, dass es das Dokument gibt? Oder Ihr Hausarzt? Oder Ihr Vertreter?


Mein Rat: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Patientenverfügung auffindbar und zugänglich ist. Hinterlegen Sie sie beim Hausarzt, beim Spital in dem Sie wahrscheinlich behandelt werden, geben Sie eine Kopie Ihrer Vertrauensperson, tragen Sie einen Hinweis im Portemonnaie, ihrem elektronischen Patientendossier oder auf Ihrer Krankenkassenkarte. Was niemand findet, existiert nicht. Punkt.



Fehler 5: Ohne Unterschrift – alles für die Katz


Klingt banal, passiert aber oft: Die Unterschrift fehlt. Oder das Dokument ist nur digital gespeichert. Oder ausgedruckt, aber nicht datiert. Ergebnis: juristisch nicht gültig.


Mein Rat: Schreiben Sie es auf. Unterschreiben Sie eigenhändig.Versehen Sie das Dokument mit Ort und Datum. Ohne diese Formalitäten ist Ihre Verfügung das Papier nicht wert, auf dem sie steht.




Fehler 6: Veraltet – und längst nicht mehr Ihr Wille


Eine Patientenverfügung ist kein Museumsstück. Sie lebt.Sie muss regelmässig überprüft werden – spätestens alle zwei Jahre. Oder immer dann, wenn sich Ihr Leben verändert:

  • Neue Diagnose? → Überprüfen.

  • Trennung, Heirat, Geburt? → Überprüfen.

  • Einstellung geändert? → Überprüfen.


Denn nichts ist so gefährlich wie ein veralteter Wille, der als aktueller umgesetzt wird.


Mein Rat:Setzen Sie sich alle zwei Jahre mit Ihrer Verfügung auseinander.Wenn alles noch passt – aktualisieren Sie das Datum und unterschreiben Sie erneut.Wenn nicht – überarbeiten Sie es. Und geben Sie Ihre Vertrauenspersonen ihre neue Version.



Fehler 7: Schweigen gegenüber den Menschen, die für Sie handeln sollen


Sie haben eine Verfügung geschrieben – aber nie darüber gesprochen. Ihre Tochter weiss von nichts. Ihr Ehemann hat Angst, sich damit zu befassen. Und die Vertretungsberechtigte Person ist überrascht, wenn es ernst wird.

So entstehen Unsicherheit, Streit – und Fehlentscheidungen.


Mein Rat: Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen. Erklären Sie, warum Sie sich so entschieden haben. Geben Sie Raum für Fragen. Nur wer Bescheid weiss, kann in Ihrem Sinne handeln – ohne schlechtes Gewissen, ohne Reue.


Fazit: Die perfekte Patientenverfügung ist keine Zauberei – aber auch kein Schnellschuss

Wenn Sie diese sieben Fehler vermeiden, sind Sie weiter als 90 % der Menschen, die „irgendwas ausgefüllt“ haben.


Was es braucht?

✔ Klare Formulierungen ✔ Persönliche Haltung ✔ Medizinisches Wissen

✔ Zugänglichkeit im Ernstfall ✔ Kommunikation mit Ihren Liebsten

✔ Regelmässige Aktualisierung ✔ Unterstützung durch jemanden, der sich auskennt


Ich begleite Sie gern dabei. Als ACP-Beraterin und Intensivpflege weiss ich, worauf es ankommt – fachlich, menschlich, rechtlich.


Buchen Sie jetzt Ihr Gespräch. Damit Ihre Patientenverfügung hält, was sie verspricht – im Moment, der zählt.




Quelle: patientenverfuegungplus. Patientenverfügung, Quarks, doccheck, dippet, farmilienratgeber, Capital, stiftung-patientenschutz, deutsche-famiklienversicherung, kahl-koch-metz, bmj

bottom of page