Unsere Medizin ist sehr gut darin Leben zu retten. Sie kann viele Herzrhythmusstörungen behandeln, beatmen, Nierenfunktionen überbrücken, Infekte mildern etc. Wir sind sehr froh, dass wir eine gute Akutmedizin haben. Es gilt den Grundsatz "Jedes Leben ist schützenswert." Sterben gehört zum Leben dazu. Es kann gesundheitliche Zustände geben, in denen wir lieber aus dem Leben aussteigen möchten, als nochmals eine lebensverlängernde Behandlung zu durchlaufen."Nur, wie sieht ein solcher Zustand aus?" "Wer bestimmt, wenn ich mich nicht mehr äussern kann?"
Wenn Sie keine Patientenverfügung haben, entscheiden andere, wie weit lebensverlängernd behandelt wird. Es ist unklar, ob es in ihrem Sinne ist.
Angenommen Sie können nicht mehr selber entscheiden, z.B. wegen einem Schädelhirntrauma, einem Schlaganfall oder fortschreitender Demenz und haben keine Patientenverfügung. Dann muss jemand anderes für Sie entscheiden.
Der Mediziner: Für ihn ist vieles vertretbar und er möchte per se, dass sie überleben.
Ihre Angehörigen: Sie wissen vielleicht durch ihre Äusserungen, was Sie wollten. Nur ist es nicht schriftlich festgehalten. Das kann für die Durchsetzung nachteilig sein. Manchmal haben die Angehörigen unterschiedliche Meinungen und Vorstellungen, was mit Ihnen geschehen soll. Diese Entscheidung kann auch zu einer grossen emotionalen Belastung für sie werden - Behandlung weiterführen oder abbrechen.
Oder SIE treffen diese Entscheidungen im Vorhinein mit einer gesundheitlichen Vorausplanung durch Ihrer Patientenverfügung, am besten mit Advance Care Planning.
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